Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.